Tariftreuegesetz - Überflüssig und bürokratisch

In der Politik häufig diskutiert: Ein Tariftreuegesetz, welches regelt, dass Aufträge der öffentlichen Hand nur an Firmen mit Tarifbindung gehen. Damit soll die Tarifbindung gesteigert werden.

Die Fakten: Ein solches Gesetz hebelt die Tarifautonomie aus und führt nicht zu mehr Tarifbindung.

  • Ein Tariftreuegesetz ist ein Eingriff in gesetzlich verankerte Tarifautonomie: Das Grundgesetz garantiert den Sozialpartnern (Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) eine geschützte Rolle. Und: Mit dem Prinzip der negativen Koalitionsfreiheit überlässt der Gesetzgeber den Unternehmen die freie Entscheidung, ob sie Mitglied von tarifgebundenen Arbeitgeberverbänden sein wollen. In beides würde der Staat mit einem Tariftreuegesetz – zumindest indirekt – eingreifen.
  • Ein Tariftreuegesetz steigert nicht die Tarifbindung: Es werden nur dann mehr Firmen tarifgebunden sein, wenn ein Tarifvertrag zur betrieblichen Realität der Unternehmen passt. Wie diese aussieht und was benötigt wird, um auch zukünftig wettbewerbsfähig zu sein, können nur die Praktiker selbst entscheiden. Ein Gesetz „von oben“ wird hierbei nichts bewirken.  
  • Die Stärkung der Tarifbindung ist Aufgabe der Sozialpartner selbst: Die Sozialpartner müssen eigenverantwortlich durch moderne Tarifregelungen Anreize für den Beitritt zum Verband (oder zu einer Gewerkschaft) schaffen können. Hierfür brauchen sie Handlungsspielräume, die sie selbst ausgestalten können.
  • Negativ-Beispiel NRW: Das Tariftreuegesetz als Bürokratiemonster: NRW hat schlechte Erfahrungen mit dem Tariftreuegesetz der Jahre 2010 bis 2017 mit sehr umfassenden Tariftreue-Vorgaben gemacht. Die Folgen damals: Bürokratie, Überregulierung, überflüssige Kosten und erheblicher Mehraufwand bei Betrieben und öffentlicher Hand. Gerade in Zeiten, in denen zum Beispiel der Infrastrukturausbau für die Transformation beschleunigt werden muss, darf Vergabe nicht zusätzlich belastet und damit auch verlangsamt werden.  

Fazit: Tarifautonomie und die Vereinbarung von Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sind ein hohes Gut. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben bewusst entschieden, dass sich die Politik nicht in die Regelungen der tariflichen Arbeitsbedingungen einmischen soll. Daran darf nicht gerüttelt werden.

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