Zuwanderung – Baustein zur Arbeits- und Fachkräftesicherung

Die Bundesregierung hat Ende 2022 „Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ vorgelegt. Es enthält richtige Schritte, die aber noch nicht ausreichen.

Die Fakten: 10.000 Ausbildungsplätze und 160.000 Arbeitsstellen sind in NRW unbesetzt. Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften ist einer der größten Bremsklötze für die Wirtschaft in NRW. Und diesen Mangel werden wir nicht alleine mit inländischen Potenzialen beheben. Wir brauchen mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland. Was zu tun ist:

  • Verfahren beschleunigen: Die Verwaltungsverfahren sind immer noch viel zu langsam und kompliziert. Das bremst gerade kleine und mittlere Unternehmen aus und schreckt mögliche Zuwanderer ab. Wir brauchen einfachere und planbare Verfahren, die bestenfalls digital ablaufen. Auch die langen Wartezeiten bei der Visa-Vergabe müssen ein Ende haben.
  • Rechtsrahmen weiterentwickeln: Es gibt viele Ansatzpunkte für einen besseren Rechtsrahmen. Hierzu gehören: Weiterentwicklung der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche, Stärkung der Möglichkeiten für eine Zuwanderung unterhalb des Fachkräfteniveaus, Abschaffung des Verbots einer Beschäftigung in der Zeitarbeit und die Vereinfachung der Zuwanderung in eine Ausbildung.
  • Sprachförderung ausbauen: Sprachbarrieren sind eine der häufigsten Schwierigkeiten für Fachkräfte aus dem Ausland. Daher sollte die Sprachförderung im In- und Ausland bedarfsgerecht ausgebaut und auch vermehrt digital angeboten werden.
  • Eine echte Willkommenskultur schaffen: Fachkräfte sind begehrt. Um sie für Deutschland als Einwanderungsziel zu begeistern, brauchen wir eine echte Willkommenskultur auf allen Ebenen: Im Kontakt zu Behörden, in den Betrieben und in der Gesellschaft.
  • Asyl- und Erwerbsmigration trennen: Aus guten Gründen werden Asylmigration und Erwerbsmigration unterschiedlich geregelt. Die Trennung sollte daher beibehalten werden. Zu oft wird beides auch argumentativ verknüpft und vermischt.

Fazit:  Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Erwerbsmigration sind nötig. Aber der Handlungsbedarf geht darüber hinaus. Denn ein rechtlicher Rahmen ist nur so gut wie seine Umsetzung. Deutschland und Nordrhein-Westfalen können es sich nicht leisten, auf die Chancen von qualifizierter Zuwanderung zu verzichten!

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